Informationen

In fünf einfachen Schritten zu Geld

Schritt eins:

Sie schreiben uns und geben uns zwei Informationen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Steueridentnummer.

Schritt zwei:

Sie bekommen Post und vereinbaren online einen Termin.

Schritt drei:

Wir telefonieren oder chatten 15 Minuten.

Schritt vier:

Sie bekommen ein Protokoll und können alles in Ruhe prüfen.

Schritt fünf:

Wenn alles geprüft und in Ordnung ist, melden Sie sich bei uns.

Jetzt ist Ihre Arbeit getan. Sie müssen ein wenig Geduld haben. In zwei bis sechs Wochen ist das Geld auf Ihrem Konto.
(unter Vorbehalt Bearbeitungszeit Finanzamt)

Mitglied werden

 

Weil wir unsere Dienstleistung ausschließlich im Rahmen der Mitgliedschaft erbringen können, sollten Sie zunächst Mitglied werden. Das geht ganz einfach online. Hierfür benötigen wir Ihre persönlichen Angaben. Sie wählen dann noch den für Sie passenden Tarif aus, der sich nach Ihren jährlichen Bruttoeinnahmen berechnet und können dann die Anmeldung abschließen.

 

Hier finden Sie unser Kontaktformular.

Rechtliche Hinweise

Der Lohnsteuerhilfeverein Hilfsgemeinschaft der Lohnsteuerzahler e.V.  prüft und aktualisiert die Informationen auf seinen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Dateien inzwischen verändert haben. Eine  Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit  und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Der Lohnsteuerhilfeverein  Hilfsgemeinschaft der Lohnsteuerzahler e.V.  ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.

Des Weiteren behält sich der genannte Lohnsteuerhilfeverein das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Inhalt und Struktur Webseiten des genannten Vereins sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung des oben genannten Lohnsteuerhilfevereins.

Copyright Hilfsgemeinschaft der Lohnsteuerzahler e.V.

 

Preisliste

Beitragsordnung

Unsere Beiträge richten Sie nach Ihren Bruttojahreseinnahmen. Egal wie oft Sie unseren Rat benötigen und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, mit dem Jahresbeitrag sind sämtliche Leistungen abgegolten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an. Ehepaare zahlen nur einen Beitrag für Ihre gemeinsamen Einnahmen.

Bruttojahreseinnahmen            Beitrag

> 70.000 €                                    260 €

< 70.000 €                                    208 €

< 60.000 €                                   182 €

< 50.000 €                                    155 €

< 40.000 €                                    136 €

< 33.000 €                                    111 €

< 25.000 €                                    103 €

< 9.000 €                                        66 €

Belege für Arbeitnehmer

was brauche ich?

Um die persönliche Telefonberatung für Sie so effektiv und angenehm wie möglich zu gestalten, ist es sinnvoll sich auf das Gespräch vorzubereiten. Bitte lesen Sie sich die nachfolgende Aufstellung weiter unten aufmerksam durch. Hier werden Unterlagen und Belege aufgeführt, die  wir für die Erstellung Ihrer Steuererklärung möglicherweise benötigen werden.

Sie müssen nicht alle Belege vorab zusammenstellen, denn häufig ergibt sich erst im Laufe des Beratungsgespräches welche Belege in Ihrem Fall überhaupt relevant sind. Oft lässt sich das bereits beim kurzen Erstgespräch klären.

Notwendige Infos u. Belege für alle Mandanten

  • Ihre Religionszugehörigkeit bzw. die Ein-   oder Austrittsbescheinigung bei Änderungen
  • Ihren Hochzeitstag sofern Sie verheiratet sind
  • Bei Trennung vom Ehegatten das genaue Auszugsdatum,  bei Scheidung das Scheidungsdatum.
  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres ersatzweise Ihre Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung
  • Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (in einem noch nicht ausgeübten Beruf, z.B. für ein Erststudium)
  • Spendenquittung für gemeinnützige oder kirchliche Organisationen oder hilfsweise Kontoauszüge mit entsprechenden Abbuchungen.
  • Belege über Beiträge und Spenden für politische Parteien.
  • Nachweis über Körperbehinderung für Sie und Ihre Kinder für die Anspruch auf Kindergeld besteht (Bescheid oder Behindertenausweis vom Versorgungsamt)
  • Falls Sie eine ständig hilflose Person pflegen: Schwerbeschädigtenausweis (Merkzeichen „H“) oder  Nachweis eines Pflegegrades von 4 oder 5 der gepflegten Person.
  • Krankheitskostenbelege, soweit Sie diese Kosten selbst getragen haben, für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker sowie Fahrtkosten und dergleichen einschließlich der Nachweise über Zuschüsse Ihrer Krankenkasse. Die Kosten sind nur absetzbar, wenn Sie über der  „zumutbaren Belastung“  rund  5 % der Einkünfte liegen.
  • Belege über Handwerkerrechnungen oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B. Putzfrau, Gärtner, Babysitter, Au-Pair, Reparatur der Waschmaschine,  Umzugskosten, Renovierungskosten, Schornsteinfeger, Klavierstimmer,Ferienbetreuung der Haustiere, Belege der Minijobzentrale (In Frage kommen ausschließlich mittels Überweisung beglichene Beträge). Absetzbar sind nur die gesondert ausgewiesenen Lohnanteile (reinen Materialrechnungen sind nicht begünstigt). Sollte Ihr Handwerker den Lohnanteil nicht gesondert ausgewiesen haben, lassen Sie die Rechnung(en) bitte noch korrigieren.
  • Die letzte Nebenkostenabrechnung/Verwalterabrechnungen Ihrer Wohnung
  • Belege über Kapitalerträge/Steuerbescheinigungen von Banken

Diese Belege und Unterlagen sollten Sie (falls auf Sie zutreffend)  in jedem Fall bei der Gesprächsvorbereitung zusammenstellen.

Bitte machen Sie vorab keine Belegkopien. Das ist völlig unnötig,  da das Finanzamt die papierlose Steuererklärung anstrebt.

 

Die nachfolgenden Nachweise sind in der Regel nicht erforderlich, da diese Daten von uns direkt elektronisch beim Finanzamt abgerufen werden können.

  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld
  • Renten(anpassungs)bescheide der Deutschen Rentenversicherung
  • Rentenbezugsbescheinigungen von privaten Versicherungen /Renten
  •  Rürup Renten-Bescheinigung = (zertifizierte Basisrentenversicherung)
  • Riesterrenten Bescheinigungen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Wenn Sie privat oder freiwillig gesetzlich Krankenversichert sind: Bescheinigung über die für das Jahr 20XX an das Finanzamt übermittelten Krankenversicherungsbeträge nach § 10 Abs. 1 ESTG (Beiträge für die Basisabsicherung).

    Belege für bestimmte steuerliche Fälle

    Nur für Geringverdiener u. Rentner noch steuerlich relevant:

    • Beiträge zu Lebensversicherung, Rentenversicherung,
    • Privathaftpflicht- und Kfz-Versicherung,
    • Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Für alle, die Kinder haben und /oder Unterhalt zahlen

    • Unterhaltszahlungen (auch Sachleistungen) an Kinder für die kein Anspruch auf Kindegeld mehr besteht und Unterhaltszahlungen an den (nichtehelichen) Lebenspartner. Bitte Einkommensnachweise der unterhaltenen Personen bereithalten. Ebenso die bei der unterhaltenen Person angefallenen Kosten für Krankenversicherung.
    • Zahlungen an Angehörige im Ausland. Der Nachweis der Unterstützungsbedürftigkeit muss durch eine Unterhaltsbescheinigung (des Heimatlandes) erbracht werden.
    • Unterhaltsleistungen an geschieden oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Wenn dieser der Versteuerung zugestimmt hat (sog.  „Realsplitting“).
    • Bescheinigung über von/für Kinder bezahlte studentische Krankenversicherung.
    • Beleg über Schulgeldzahlungen
    • Kinderbetreuungskosten, Tagesmutter, Au-Pair, …
    • Bei Kindern über 18 Jahren: Infos über die Ausbildung, freiwilliges soziales Jahr, Unterbrechung der Ausbildung durch Grundwehr- oder Zivildienst oder wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Eigene Einkünfte (z. B. Rente, Arbeitslohn, Bafög) könnten (müssen aber nicht) relevant sein.  Vom Kind bezahlten Krankenversicheurngsbeiträge. – Von wann bis wann war das Kind wo gemeldet (mit 1. u. ggf. Wohnsitz).

    Arbeitnehmer / Beamte

    • Unterlagen zu erhaltenen Abfindungszahlungen (z.B. Vertrag, Urteil).
    • Fahrten zu (möglicherweise mehreren) Arbeitgebern.
    • Unfall auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Rückweg. Nachweis nicht erstatteter Kosten (z.B. Reparatur des eigenen Fahrzeugs, Selbstbeteiligung, Polizeibericht Versicherungsbericht)
    • Nachweis über gezahlte Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
    • Bescheinigung vom Arbeitgeber über Arbeitszeiten an ständig wechselnden Einsatzstellen (z.B. Dachdecker/Kraftfahrer). Anzahl der Tage mit Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und mehr als 24 Stunden.
    • Belege für Berufsbekleidung, Werkzeuge, Fachliteratur,
    • Fortbildungs- und Ausbildungskurse, Arbeitsmittel, …
    • Doppelte Haushaltsführung (Miete in Zweitwohnung am Arbeitsort, Maklergebühren, Ausstattung der Zweitwohnung, Anzahl der Familienheimfahrten,…)
    • Bewerbungskosten (Porto/Tel./Fahrtkosten/Passbilder/
    • Dienstreisen, berufliche Übernachtungen
    • Beruflich bedingte Umzugskosten (Spedition, Kosten Whg.-Suche, Makler, Doppelte Mietzahlung, …)
    • Arbeitszimmer wenn Ihnen Ihre Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (Fläche des Arbeitszimmers u. der gesamten Wohnung, Grundriss der Wohnung, Stromabrechnung, Hausratversicherung, NK-Abrechnung u. andere Wohnkosten)
    • Fortbildungskosten in einem ausgeübten Beruf (z.B. Meisterkurs)
    •  Beleg über Steuerberatungskosten (Mitgliedsbeiträge, Rechnung des (bisherigen) Steuerberaters, Fachliteratur, EDV-Programme).
    • Nachweis (Kto.-Auszug oder aktuelle Abrechnung) über bezahlte Rechtschutzversicherungsbeiträge sofern auch Arbeitnehmerrechtschutz mitversichert ist

    Belege für Vermieter

    Belege bei erstmaliger Vermietung nach der Anschaffung/Schenkung/Erbschaft der Immobilie

     

    • Kaufvertrag /Schenkungsvertrag /Übertragungsvertrag
    • Baujahr
    • Wohnfläche
    • Notar-, Gerichts- u. Grundbuchkosten
    • Grunderwerbsteuer
    • Maklerkosten
    • Baukostenaufstellung (alle Handwerkerrechnungen)
    • Inserate, Fahrtkosten, Schätzkosten, Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb
    • Mietvertrag
    • Nachweis über eingesetztes Eigenkapital und Darlehensverträge.
    • Bei Schenkungen von Immobilien: Kopie der Steuererklärung des Schenkers vom Vorjahr

    Zusätzliche Unterlagen

     

    Wenn das Objekt bereits länger vermietet ist:

     

    • Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung des letzten Jahres
    • Nebenkostenabrechnungen des letzten Jahres, die Sie mit Ihren Mietern gemacht haben.
    • (Jahres-)Schuldzinsbescheinigungen der finanzierenden Banken
    • Höhe der von Ihnen bezahlten Grundsteuer
    • Reparaturen und Instandhaltungskosten
    • Kosten der Mietersuche (Inserate, Makler, Mietverträge, Fahrtkosten)
    • Beitrag für Haus u. Grund u. andere Rechtsberatungskosten
    • Kopie der Steuererklärung und des Steuerbescheids des Vorjahres
    Chat öffnen
    Hallo, wie kann ich Ihnen helfen?