Steuererklärung für Rentner

Checkliste Für Rentner

Hier sind die Unterlagen aufgelistet, die wir für Ihre Steuererklärung brauchen.

Allgemeine Angaben

Diese Checkliste können Sie Punkt für Punkt abhaken!

  • Steuernummer (falls vorhanden)
  • Steueridentifikationsnummer
  • Name, Vorname
  • Geburtstag
  • Adresse

 

Einkommensnachweise

  • Rentenbescheide oder Rentenbezugsmitteilungen
  • Betriebsrenten bzw. Zusatzrenten
  • Lohnsteuerbescheinigungen bei Pensionären
  • Kapitalertragsteuerbescheinigungen
  • Miet- oder Pachteinnahmen

 

Sonderausgaben:

  • Versicherungsbeiträge
  • Spendenbescheinigungen

Außergewöhnliche Belastungen

  •  Zahnarztkosten
  •  Apothekenzuzahlungen
  •  med. Zuzahlungen für Arztbesuche und Physiotherapie sowie Heil- und Hilfsmittel
  •  Behindertenausweis
  • Pflegekosten
  • Brillen

weitere Unterlagen

  • Handwerkerrechnungen
  • Kosten für Haushaltshilfe
  •  Betriebskosten

Rente und Steuern

 

Rentensteigerung zum 1.Juli

Das Wort „Steuererklärung“ ist für viele Rentner eine ferne Erinnerung. Bis 2005 blieben Rentner vom Fiskus verschont. Pensionäre fanden das ungerecht, sie mussten jedes Jahr brav beim Finanzamt ihre Pensionen versteuern. Auslöser der Reform war die Klage eines genervten Pensionärs gegen diese Ungerechtigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Einsehen und gab dem Pensionär recht. Leider war das Ergebnis nicht wie erhofft. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (Aktenzeichen 2 BvL 17/99) sollte es in Zukunft Pensionären und Rentnern gleich schlecht gehen. Der Gesetzgeber musste nachsitzen und änderte das Einkommensteuergesetz, die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und weitere zehn Gesetze und Verordnungen…..mit deutscher Gründlichkeit.

Das böse Erwachen

Am Anfang war alles ganz harmlos und keiner bemerkte die dunklen Wolken am Horizont. Aber das ferne Grummeln wird lauter und das Unheil es zieht nicht vorbei. Spätestens im nächsten Jahr entlädt sich das Donnerwetter. Ab 2019 werden teure Verspätungszuschläge fällig. Das Finanzamt kennt jeden Steuerbürger ganz genau. Hinter jeder Steueridentifikationsnummer versteckt sich ein Berg an Informationen über gesetzliche Rentenhöhe, Betriebsrente, Krankenversicherungsbeiträge und noch einiges mehr. Wir sind gläserne Bürger.
Im Zeitalter von Computerprogrammen und Analysetools ist es nur eine Frage der Zeit, wann ein Brief vom Finanzamt ins Haus flattert. Dann ist es aber oft schon zu spät und Strafen unvermeidbar.

Werden Sie aktiv!

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um die Zügel in die Hand zu nehmen und aktiv zu werden.
Wir wissen, wie groß die Verunsicherung unter den Rentnern ist. Fangen wir deshalb mit den guten Nachrichten an:
Sie brauchen keine Angst zu haben!
Ihre Steuererklärung ist schnell erledigt!
Sie müssen sich fast um nichts selber kümmern!
Der Service ist gut und nicht teuer!

Wie hoch darf meine Rente sein?

Für die Wermutstropfen sind Sie jetzt gewappnet. Alle Rentner müssen sich über Ihre Steuerpflicht selber informieren. Das Finanzamt muss sie nicht zur Steuererklärung auffordern. Sie haben immer den Schwarzen Peter in der Hand. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner ist seit 2013 stetig gestiegen. Die Rentenanpassungen sind „Schuld“ daran. Die Renten sind schneller gestiegen als der steuerfreie Grundfreibetrag. Wegen der Rentenerhöhung im Juli werden wieder 54.000 Rentner zusätzlich Einkommenssteuern zahlen müssen.

„Wie hoch darf meine monatliche Rente sein?“ Das ist zurzeit die am häufigsten gestellte Frage. Ganz grob kann man das mit 1.450 € beantworten, aber ganz soo einfach ist es dann doch wieder nicht.

Die Rentenanpassungsbeträge werden individuell berechnet und das macht es so kompliziert. Am besten rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an.

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